Infos zum Reimport: Reimport oder Neuwagen aus Deutschland
30 % Reimporte
Nach geltendem EU-Recht können Endverbraucher (Privatkunden, Unternehmer oder Inhaber von Fahrzeugflotten) in allen EU-Ländern EU-Neuwagen zur Eigenverwendung erwerben. Einsparungen von 20 % bis 30 % sind üblich. Von den Herstellern besonders beworbene Neuwagen können als Aktionsmodelle in manchen Ländern zusätzlich noch einmal 5 % bis 10 % günstiger sein.
Üblicherweise beauftragen Kunden, die sich für preiswerte EU-Neuwagen interessieren, Importeure, Reimport-Händler und Agenturen als Vermittler mit dem Kauf dieser Re-Importe. Mit entsprechenden Dokumenten und Vollmachten für ein Endverbrauchermandat ausgestattet, bestellen diese Vermittler für Ihre Kunden einen EU-Neuwagen bei einem europäischen Marken-Vertragshändler Ihrer Wahl.
Immer mehr Autokäufer wenden sich direkt an ausländische Marken-Vertragshändler um Ihren Reimport an der Quelle zu erwerben, wo sich auch ein Importeur oder z.B. der örtliche EU-Händler bedient. Wer in der englischen oder in der jeweiligen Landessprache mit Verkäufern verhandeln kann, und auch noch über Kenntnisse der landestypischen Ausstattungsvarianten verfügt, spart gegenüber einem Kauf bei seinem örtlichen EU-Händler.
Da die Hersteller den jeweiligen Märkten unterschiedliche Landesversionen mit in der Serienausstattung unterschiedlichen Lieferumfängen zur Verfügung stellen, können zusätzliche Preisvorteile genutzt werden. Beim Selbstimport entscheidet der Käufer das Fahrzeug in dem Land zu erwerben, in dem der Hersteller das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zur Verfügung stellt. Die Auslieferung erfolgt nach den europaweit geltenden, einheitlichen Regeln und Vorschriften des jeweiligen Herstellers mit 0-km-Inspektion, Endreinigung und Garantiebeginn bei Rechnungsausstellung an den Endkunden. Da seit 2008 europaweit einheitliche Vorschriften zur Produktionsqualität und -umfang bei Fahrzeugen bestehen, haben Erwerber eines Fahrzeuges aus dem EU-Ausland auch bei einem Weiterverkauf keine Nachteile zu fürchten. So lässt sich die große Einsparung gegenüber dem deutschen Listenpreis als Vorteil im Hinblick auf den Wertverlust nutzen.
Neuwagen aus Deutschland
Lesen Sie hier, wie sich die Preis- und Rabattgestaltung deutscher Händler aufbaut, und welche Unterschiede zwischen einem Direktimport und einem EU-Fahrzeug mit Tageszulassung zu beachten sind:
Ein durchschnittlich großer deutscher Marken-Vertragshändler hat für den normalen Kunden vergleichsweise ca. 15 % Marge zwischen Werksabgabepreis und deutschem Listenpreis zur Verfügung. Weitergehende Nachlässe über Rahmenverträge erhalten z.B. Angehörige von Großbetrieben, Werksangehörige, Fahrlehrer oder Schwerbehinderte. Viele Hersteller gewähren bestimmten Kundenbereichen wie z.B. Fahranfängern, Wechselkunden oder einfach nur treuen Kunden unter bestimmten Bedingungen für deutsche Neuwagen weitere Rabatte. Diese sind jedoch meist nicht mit anderen Preisnachlässen oder Aktionen des Herstellers kombinierbar.
Überregional tätige Vertragshändler mit Großkunden wie z.B. Bahn, Post, Leasing- und Mietwagengesellschaften, Landespolizeien oder Fuhrparkunternehmen, erhalten von den Herstellern größere Nachlässe. Sie können über Neuwagenportale auch Privatkunden, insbesondere aber bestimmten Kundenbereichen besonders hohe Rabatte anbieten.
Die meisten Hersteller teilen ihren Vertragshändlern eigene Vertriebsgebiete zu. Damit schützen sie Vertriebspartner in strukturschwachen Regionen. Aus diesem Grunde dürfen große, überregional tätige Vertragshändler Neuwagen ohne Tageszulassung über deutsche Internetportale überwiegend nur in Ihrem eigenen Vertriebsgebiet verkaufen. Kunden aus anderen Regionen können vielfach Neuwagen nur mit einer Tageszulassung erwerben.
Leider erlauben viele Kasko-Versicherer in diesen Fällen keine Kaskoversicherung zum Neuwert. Sie behandeln Neuwagen mit Tageszulassung wie gebrauchte Fahrzeuge, da sie nicht aus Ersterwerb stammen und bereits einen Vorbesitzer haben. Diese Fahrzeuge könnten dann nur zum jeweiligen Zeitwert versichert werden, was bei teuren Autos im Schadenfall schon mehr kosten kann als man beim Autokauf ursprünglich eingespart hat. Zusätzlich zu der seit Rechnungsstellung des vom Hersteller zertifizierten Lieferanten (Autohaus) laufenden Werksgarantie stellt dies einen gewissen Nachteil gegenüber einem Direkterwerb dar. Oftmals bieten Verkäufer von Fahrzeugen mit Tageszulassungen Zusatzgarantien von Drittanbietern an, was unter Umständen für den Kunden nicht klar ersichtlich ist und als Werksgarantie aufgefasst werden könnte. Lassen Sie sich daher im Zweifelsfall umfassend über alle Details beraten, und vergleichen Sie Angebote auch im Hinblick auf die Fahrzeughistorie und die angesprochenen Nachteile bei Fahrzeugen mit Tageszulassung. So können Sie die Preise besser vergleichen und mit einem guten Gefühl und umfassend informiert in Ihr neuerworbenes Fahrzeug steigen.