Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma KFZ Euroimport GmbH, Rathausplatz 15 in 24937 Flensburg
1. Vertragspartner, Geltungsbereich
Vertragspartner ist KFZ Euroimport GmbH, Rathausplatz 15, 24937 Flensburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRB 13127 FL, im folgenden Vermittler genannt. Diese AGB gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vermittler und Kunden, im folgenden Auftraggeber genannt, die mit Hilfe des Vermittlers ein Kraftfahrzeug, im folgenden Vertragsgegenstand genannt, bei einem europäischen Marken-Vertragshändler, im folgenden Lieferant genannt, erwerben möchten. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vereinbarungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Einem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen.
2. Vertragsgegenstand
Bei dem Vertragsgegenstand handelt es sich in der Regel um einen EU-Neufahrzeug mit den spezifischen Ausstattungsmerkmalen des für das jeweilige Land produzierten Modells, in dem der Auftraggeber das fabrikneue Kfz erwerben möchte. Die Ausstattungsmerkmale werden vom Vermittler in einem Vermittlungsvertrag beschrieben und sind dem Auftraggeber somit vor Auftragerteilung bekannt. Vor Auftragserteilung hat sich der Auftraggeber über die für seinen Wohnsitz geltenden Vorschriften für die Zulassung von im EU-Ausland erworbenen Kfz in Kenntnis gesetzt.
3. Lieferant
Bei dem als Lieferant benannten Verkäufer handelt es sich in der Regel um einen vom jeweiligen Hersteller autorisierten europäischen Marken-Vertragshändler. Dieser liefert nach den europaweit geltenden Vertragsbedingungen des Herstellers bezüglich Auslieferung von fabrikneuen Fahrzeugen einschließlich Garantie- bzw. Gewährleistungsbedingungen und besonderen Auflagen des jeweiligen Herstellers im Rahmen des geltenden EU-Rechts und der nationalen Bestimmungen Neuwagen an Endverbraucher aus.
4. Vermittlungsauftrag, Hauptvertrag mit einem Lieferanten
Der Auftraggeber erteilt dem Vermittler im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages einen Vermittlungsauftrag über die verbindliche Bestellung des Vertragsgegenstandes bei dem im Vermittlungsauftrag genannten Lieferanten als Verkäufer des Vertragsgegenstandes. Durch Annahme des Vermittlungsauftrag durch den Lieferanten kommt ein Hauptvertrag zwischen Auftraggeber und Lieferant zustande, der durch eine Auftragsbestätigung oder eine Rechnung des Lieferanten gegenüber dem Auftraggeber dokumentiert wird. Weichen die in der Auftragsbestätigung bzw. in der Rechnung des Lieferanten genannten Fahrzeugdaten bzw. Lieferumfang und Kaufpreis von denen im Vermittlungsvertrag enthaltenen Daten ab, kann der Auftraggeber widersprechen und, wenn keine Einigung erzielt werden kann, von seinem Auftrag zurücktreten. Kann der Lieferant den Vertragsgegenstand nicht umfänglich oder im vorgegebenen Zeitrahmen liefern, kann der Vermittler einen anderen Vertragshändler des Herstellers oder einen Zwischenverkäufer benennen, der den Vermittlungsauftrag umfänglich und fristgerecht ausführen kann. Die Bedingungen des Vermittlungsauftrages finden auf den weiteren Lieferanten oder Zwischenverkäufer Anwendung, ohne dass es der besonderen Zustimmung des Auftraggebers oder eines neuen Vermittlungsauftrages bedarf. Kann auch dieser weitere Lieferant den Vertragsgegenstand nicht umfänglich oder im vorgegebenen Zeitrahmen liefern, hat der Auftraggeber das Recht, von seinem Vermittlungsauftrag zurückzutreten. Für Nachteile oder wirtschaftliche Folgen haftet der Vermittler nicht, insbesondere auch dann nicht, wenn der Hersteller mit der Produktion des beim Lieferanten bestellten Vertragsgegenstand in Verzug geraten ist. Einigen sich Lieferant und Auftraggeber auf den Kauf eines anderen als das als Vertragsgegenstand bezeichnete Kfz, oder wird ein späterer Liefertermin dieses oder des anderen Kfz vereinbart, gilt der Vermittlungsauftrag auch für die Lieferung dieses oder des weiteren Kfz.
5. Auslieferung
Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Auslieferung des Vertragsgegenstandes am Sitz des Lieferanten. Der Auftraggeber sorgt, wenn nicht anders vereinbart, selbst für die Überführung an seinen Wohnsitz sowie für die Zulassung des Kfz. Wird der Vermittler vom Auftraggeber zusätzlich mit der Übernahme, Überführung, Transport oder Zulassung des Kaufgegenstandes beauftragt, gilt folgende Regelung: Ein vom Vermittler benannter Dienstleister, Spediteur oder Transportunternehmer übernimmt als Beauftragter des Auftraggebers den Auftragsgegenstand am Standort des Lieferanten. Nach erfolgter Übernahme gehen Eigentum und Risiken des Auftragsgegenstandes in die Verantwortung des Auftraggebers über. Der Transport zu dem vom Auftraggeber festgelegten Bestimmungsort erfolgt im Auftrage, zu Lasten und Risiko des Auftraggebers zu den vom Dienstleister, Spediteur oder Transportunternehmer festgelegten Bedingungen. Reklamationen über Transportschäden sind an den Dienstleister, Spediteur oder Transportunternehmer zu richten.
6. Zahlung von Kaufpreis, MwSt. und sonstiger Abgaben
Rechnungen werden vom Lieferanten Netto ohne Steuern und Abgaben fakturiert. Die Bezahlung des Nettokaufpreises erfolgt vor oder bei Auslieferung beim Lieferanten in der Landeswährung. Nach den Regeln des innergemeinschaftlichen Erwerbs hat der Auftraggeber nach Überführung des Fahrzeuges in sein Heimatland die auf den Kaufpreis bezogene, zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Abgaben und Steuern, insbesondere die Mehrwertsteuer unverzüglich und fristgerecht an das für seinen Wohnort zuständige Finanzamt anzumelden und abzuführen. Für Vorsteuerabzugsberechtigte bleibt die MwSt. ausweisbar, der Erwerb wird über die UST-ID.-Nr des erwerbenden Unternehmers durchgeführt. Käufer aus nicht-EU-Ländern (z.B. Schweiz) haben die vorgeschriebenen Zollformalitäten eigenverantwortlich durchzuführen. Der Vermittler haftet nicht für Unterlassungen oder Verstöße, für die Lieferant oder Auftraggeber verantwortlich sind.
7. Haftung, Gewährleistung, Garantie bei Fahrzeugmängeln, Schadensersatz, Rücktritt
Der Vermittler übernimmt keine Garantie und Haftung für Beschaffenheit und Güte des Vertragsgegenstandes sowie die Einhaltung des Liefertermins, dieses unterliegt ausschließlich dem Verantwortungsbereich des Lieferanten als Verkäufer des Vertragsgegenstandes. Der Vermittler haftet nicht für Preiserhöhungen des Herstellers. Nach Auslieferung festgestellte, herstellerbedingte Mängel sind im Rahmen der europaweiten Garantie bzw. Gewährleistung des Herstellers dieses Fahrzeuges unverzüglich bei dem Lieferanten oder einer Vertragswerkstatt dieser Marke anzuzeigen. Es wird darauf hingewiesen, dass Art und Umfang der Werksgarantie von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich sein kann. Lieferverzögerung durch Streik, höhere Gewalt oder andere, durch den Vermittler oder den Lieferanten nicht vermeidbare Ursachen berechtigen nicht zum Rücktritt von diesem Vertrag. Gerät der Lieferant mit der Erfüllung des Kaufvertrages erheblich in Verzug oder verweigert er dem Auftraggeber bei offensichtlichen und schwerwiegenden Mängeln des Vertragsgegenstandes, die diesen berechtigen, einer Übernahme wirksam zu widersprechen, Ersatz oder einen entsprechenden Preisnachlass und kommt hierdurch ein Kauf oder ein Ersatzvertrag zwischen Auftraggeber und Lieferant abschließend nicht zustande, hat der Auftraggeber das Recht, von seinem Vermittlungsauftrag zurückzutreten. In diesem Falle entfällt die Zahlung der vereinbarten Vermittlungsprovision. Kosten für schriftlich besonders vereinbarte und bereits getätigte Auslagen bzw. Verbindlichkeiten des Vermittlers sind diesem jedoch auf dessen Verlangen zu erstatten.
8. Vermittlungsprovision
Die zwischen Auftraggeber und Vermittler vereinbarte Vermittlungsprovision sowie ggf. entstandene Kosten und Auslagen für gesondert vereinbarte Tätigkeiten des Vermittlers werden mit der Auslieferung des Vertragsgegenstandes an den Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug netto Kasse zu leisten. Aufrechnung von Gegenansprüchen sind nur möglich, wenn sie vom Vermittler nicht bestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Verursacht der Vermittler oder der Auftraggeber durch schuldhaftes Verhalten die Nichterfüllung des zugrundeliegenden Vermittlungsauftrages, hat der jeweils Andere Anspruch auf Schadensersatz. Wenn nicht anders vereinbart, enden für den Vermittler die Verpflichtungen aus diesem Vertrag mit der Auslieferung des Vertragsgegenstandes durch den Lieferanten an den Auftraggeber oder dessen Beauftragten.
9. Schlußbestimmungen
Sollte die vollständige Durchführung dieses Auftrags durch vom Auftraggeber verursachte Umstände nicht zu seiner Ausführung gelangen, ist der Vermittler zum Rücktritt und zur Forderung nachweisbarer Auslagen und Aufwendungen berechtigt. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Bei Bestehen bisheriger oder mündlicher Vereinbarungen treten diese mit dem Wirksamwerden des vorliegenden Vertrages außer Kraft. Nebenabreden und Ergänzungen sind schriftlich zu vereinbaren. Erfüllungsort ist Flensburg. Vereinbart ist der gesetzliche Gerichtsstand.