Glossar zum Thema EU Neuwagen Reimport
EU-Neuwagen
In allen EU-Mitgliedsstaaten werden seit 29.04.2009 typengenehmigte Großserien-Neufahrzeuge ausnahmslos mit einem COC (Certificate of Conformity/ EG-Übereinstimmungsbescheinigung) ausgeliefert.
Alle Neufahrzeuge eines Typs entsprechen somit nach Richtlinie 2007/46/EG immer einem einheitlichen technischen Standard entsprechend der vom Hersteller beantragten und von der EU erteilten Typengenehmigung (für deutsche Hersteller das Flensburger Kraftfahrtbundesamt). Das gilt auch für Typengenehmigungen, die von einem einzelnen EU-Staat erteilt werden. Diese gelten in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Der Vorteil für den europäischen Neuwagenkäufer ist, dass dieses Typengenehmigungssystem einheitlich technische, sicherheitsbezogenene, Verbrauchs- und sonstige Parameter bei ein und dem selben Großserien-Modell in allen EU-Ländern sicherstellt.
Zu den EU-Neuwagen zählen auch die deutschen Neufahrzeuge. Unterschiede kann es jedoch im serienmäßigen Ausstattungsumfang geben:
aus Konkurrenzgründen bieten einige deutsche Hersteller ihre Autos außerhalb Deutschlands teilweise mit höherwertigerer Ausstattung an.
Reimport, Parallel-Import, EU-Import, Euroimport
Diese Begriffe stammen aus der Zeit als es innerhalb der Europäischen Union (Zoll)-Grenzen gab. Damals mussten Autos aus dem EU-Ausland noch umständlich importiert werden. An den Grenzen mussten Zölle und Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden, Unbedenklichkeits- und Herkunftsbescheinigungen mussten beigebracht werden u.v.m.. Der Begriff Reimport entstand, als man Autos einheimischer Hersteller, die diese zum Verkauf ins Ausland exportiert hatten, wieder nach Deutschland (re)-importierte.
Heute kauft man sein Auto im EU-Ausland als "innergemeinschaftlichen Erwerb" ohne Zoll- und weitere Formalitäten.
Der günstigere Werksabgabepreis eines Landes gilt immer nur dann, wenn das Fahrzeug dort auch körperlich vorhanden ist. So ist eine Abholung im Werk bzw. in einem anderen Land leider nicht möglich. Um einen EU-Neuwagen steuerfrei erwerben zu können, muss der Käufer dem ausländischen Händler gegenüber nachweisen, dass er das Fahrzeug nicht in dessen, sondern in seinem eigenen EU-Land zulassen und versteuern wird. Dies ist für deutsche Kunden in der Praxis durch eine Ausweiskopie und einer aktuellen Meldebescheinigung möglich. So darf das verkaufende dänische Autohaus ein Fahrzeug zum günstigen Nettopreis an den Endkunden ausliefern.
Devisen- und Sortenkurse
Bargeldlose Zahlungen, beispielsweise mit Kreditkarte, Bankorderscheck oder Überweisung werden zwischen unterschiedlichen Währungen nach dem jeweils tagesaktuellen Devisenkurs der Europäischen Zentralbank abgerechnet. Mit dem unterschiedlichen Verlauf der Devisenkurse um wenige 1/10 Cent spekulieren Bankhäuser an den Börsen und erreichen bekanntermaßen Milliardengewinne.
Eine Bargeldzahlung in fremder Währung erfordert den Kauf der betreffenden Währung. Kleinere Bargeldbeträge kauft man zu Hause, um außerhalb der Eurozone erste Zahlungen für z.B. Taxi oder Verpflegung erledigen zu können.
Hierbei rechnen Banken nach dem sogenannten Sortenkurs ab. Dieser ist für den Bankkunden teurer als der Devisenkurs, weil die Geldscheine der diversen fremden Währungen als "Sorten" in den Regalen der Geldinstitute gelagert werden. Mit dieser Ware können Banken keinen Devisenhandel betreiben, statt Zinsen fallen Lagerkosten an. Daher wird beim Kauf oder Verkauf von fremden (Bargeld-) Währungen ein Aufschlag im sogenannten Sortenkurs verlangt.
Dieser Aufschlag ist im Taschengeldbereich unbedeutend. Doch möchte man das in Dänemark bestellte Auto mit dänischen Kronen in bar bezahlen, wird es schon am heimischen Bankschalter gut 500,- Euro teurer als mit Zahlung per SEPA-Überweisung oder einer von uns angebotenen kostenlosen Treuhandvereinbarung.
Gleiches gilt bei Zahlungen in Euro. Ein britischer, schwedischer oder dänischer Zahlungsempfänger muss unsere guten Euro zu seiner Bank tragen, die den Gegenwert seinem Konto nur zum sehr viel schlechten Sortenkurs gutschreiben wird.
Europäische Preisharmonisierung
Die internationalen Automobilhersteller sind seit Jahren bemüht in Verbindung mit jeder neuen Modelleinführung eine europaweite Angleichung der Werksabgabepreise durchzusetzen.
Insbesondere die fehlende Harmonisierung der steuerlichen- und rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen europäischen Staaten sind der Hauptgrund für bestehende Preisunterschiede.
*) Gruppenfreistellungsverordnung:
Als die EU den freizügigen Warenverkehr innerhalb der EU einführte, wurde die “Gruppe” der Automobilhersteller als Schlüsselindustrie der großen Auto-Nationen hiervon “freigestellt”, das heißt sie bestimmt somit weiterhin selbst, wie und durch wen Autos verkauft werden dürfen. Erst in einigen Jahren, wenn diese Regelung vollständig ausgelaufen ist, kann auch der freie Autohandel innerhalb der EU Autos uneingeschränkt und ohne Behinderung frei einkaufen und somit für wesentlich mehr Wettbewerb sorgen. Dass jedoch die deutschen Automobilhersteller den Druck auf die Politik in Brüssel und Berlin erhöhen, um eine Verlängerung oder ein ähnliches Abkommen durchzusetzen, gilt als sicher.