Deutsches Recht
Für den Fall einer Bestellung über uns als Vermittler wird das fabrikneue Fahrzeug von einem dänischen Marken-Autohaus mit 0-km-Inspektion und den üblichen 2 Jahren europaweiter Herstellergarantie ab Rechnungsdatum nach den auch in Deutschland geltenden Regeln des Hersteller-Konzerns an Endverbraucher bereitgestellt. Die Auslieferung und Fahrzeugübergabe wird auf Wunsch in deutscher Sprache und stellvertretend durch uns nach den Übergabevorgaben des Herstellers vor Ort in den Räumen des dänischen Autohauses vorgenommen. Hierfür stellen wir unseren kostenlosen Transferdienst von Flensburg zu dem ausliefernden VW-Autohaus zur Verfügung. Lieferant und Vertragspartner für von uns angebotenen Volkswagen sind dänische Volkswagen-Vertragsautohäuser.
Nach EU-Recht werden Rechtsstreitigkeiten in einem Handelsgeschäft zwischen Unternehmen und Endverbraucher aus unterschiedlichen EU-Staaten grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes und vor dem Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers verhandelt. Darüber hinaus darf der Verbraucher die für ihn günstigeren, gesetzlichen Bestimmungen des Landes in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, anwenden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher nicht schlechter gestellt werden darf als Kunden im Land des Unternehmens. Da die dänischen Verbraucherrechte Handelsunternehmen in der Gestaltung der AGB enge Fesseln anlegen, sind diese auf das nötigste beschränkt und von jedem Laien in einer Minute verstanden. Alles übrige wird durch die vorbildliche Verbrauchergesetzgebung geregelt.
Der deutsche Kunde hat somit die Wahl hat zwischen deutschem und dänischem Recht oder einem günstigeren Resultat aus beiden. Das kann ein deutsches Unternehmen natürlich nicht bieten.