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Mitgleid im Bundesverband für Importeure

WLTP, die zweite Stufe ab 01.09.2019

Die Einführung der zweiten Stufe der Verbrauchs- und Emissionsmessung nach WLTP-Standard (Worldwide harmonized Light Duty Test Procedure) stellt Autobauer erneut vor Probleme. Sorgen bereitet nicht die vorgeschriebene Technik, diese haben alle Automobilhersteller im Griff.

Problematisch ist vielfach die Modellvielfalt: nahezu jede Art einer Motor-Getriebekombination, verbaut in unzähligen Modellen und Typen erfordert nunmehr für jede Variante mit unterschiedlichen Parametern an Luft- und Rollwiderstand, Gewicht, Größe, Ausstattungsoption, Aufbau und Radkombination eine jeweils individuelle EG-Betriebsgenehmigung. Für die Zertifizierung ist zusätzlich ein sog. Verdampfungstest (EVAP) erforderlich. Hierbei müssen die Motorenvarianten eines Herstellers jetzt doppelt so lange Tests auf Verdampfung von Kraftstoff in die Umgebungsluft bestehen. Darüber hinaus sind in längeren Fahrzyklen sowie erhöhten Geschwindigkeiten gemäß aktueller RDE-Testvorschriften (Real Driving Emissions) weitere zeitaufwändige Tests zu bestehen.

Nicht nur die Entwicklungsabteilungen sind herausgefordert, vor den wenigen europäischen Testprüfständen stehen die Konzerne bereits in der Warteschleife. Insbesondere deutsche Hersteller müssen auf Grund ihrer Modellvielfalt und der daraus resultierenden Unzahl von Prüfungen erneut mit Zeitverzug bei der Erteilung der obligatorischen EG-Betriebsgenehmigung durch das Flensburger KBA rechnen.

Für weitergehende Informationen empfehlen wir dem interessierten Verbraucher das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderte Internet-Portal pkw-label.de:

https://www.pkw-label.de/pkw-label/umstellung-auf-wltp-informationen-fuer-verbraucher


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