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Mitgleid im Bundesverband für Importeure

Verbrauchsangaben der Hersteller als Bemessung für Kfz-Steuern

Kraftfahrzeugsteuern und Verbrauchswerte

Viele unserer Kunden und Interessenten fragen uns, wie nach der Umstellung auf die Emissionsnormen nach WLTP Stufe 2 die Kraftfahrzeugsteuern bemessen werden, da diese oft höher ausfallen als es die vom Hersteller kommunizierten Werte vermuten lassen.

Die verpflichtende Angabe zu Verbäuchen von Kraftfahrzeugen ist bis mindestens 31.08.2020 der Wert nach NEFZ. Diese Regelung sollte ursprünglich ab 31.08.2019 auslaufen, wurde jedoch noch einmal um ein weiteres Jahr verlängert. Ab dem 31.08.2020 gelten dann die durchaus realistischeren Verbrauchswerte nach WLTP als verpflichtende Angabe, die seit der Umstellung auf diesen weltweit harmonisierten Wert teilweise ebenfalls durch die Hersteller (und das Kraftfahrtbundesamt) kommuniziert werden (nicht verpflichtend). So kommt es vor, dass beispielsweise für einen Golf mit 1,0 TSI-Motor diese erhöhten Werte nach WLTP veröffentlicht werden, für das gleiche Modell mit einem 1,5 TSI-Motor jedoch nicht.

Vor diesem Hintergrund ist es auch für Autohändler und Vermittler nicht immer möglich, alle WLTP-Werte für die gesamte Angebotspalette bereitstellen zu können. Die von uns verpflichtend kommunizierten Werte nach NEFZ ergänzen wir wenn möglich mit denen vom WLTP-Zyklus, sofern uns die entsprechenden Daten vorliegen. Diese Angaben finden Sie in unseren Angeboten bzw. Vermittlungsaufträgen. Dabei sind die Verbrauchswerte "innerorts", "außerorts" und "gesamt" nach NEFZ meist niedriger als die neuen WLTP-Werte.

Unser Finanzminister freut sich dabei besonders. So hat der Staat mittlerweile begonnen, die Kfz-Steuern nach den von der Bevölkerung geforderten WLTP-Werten (vermeintlich ehrlicher) zu bemessen, und nicht wie vorher nach dem aktuell von den Herstellern herausgegebenen NEFZ-Angaben. Dabei könnte man kritisieren, dass der Gesetzgeber es fordert derzeit niedrige Verbrauchswerte auszugeben (NEFZ), selbst aber die Kfz-Steuern nach WLTP berechnet. Wie und ob die deutsche Automobilindustrie hier Einfluss auf die deutsche und europäische Politik genommen hat, lässt sich nur mutmaßen. Letztendlich bekommt der Verbraucher also die Vorderungen nach realistischen Verbrauchswerten direkt im eigenen Portemonaie zu spüren. Dabei ist die erstmalige Zulassung entscheidend, und die zu dem Zeitpunkt gültigen Werte. So kann es sein, dass jemand ein Fahrzeug am 30.08.2019 zugelassen hat, während ein anderer Kunde genau das gleiche Fahrzeug aber erst am 02.09.2019 zulässt, und dadurch einige Prozent höhere Steuern bezahlen muss. Der tatsächliche Verbrauch weicht jedoch minimal von den vor einigen Jahren produzierten Fahrzeugen ab. Dabei spielt das Land des Erwerbs Ihres Fahrzeugs innerhalb der EU natürlich keine Rolle.

Wir bemühen uns natürlich um größtmögliche Transparenz in unseren Angeboten, um Überraschungen bei der Bemessung der Kfz-Steuern für unsere Kunden zu vermeiden. Deshalb informieren wir hier auf unserer Internetseite und telefonisch gerne zu der geschilderten Problematik.


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