Höhere Steuern für Neuwagen nach dem 01.09.2018 dank WLTP?
Viele Automobilhersteller konnten bisher analog zu den bisherig erlaubten Messverfahren Neuwagen in den Handel bringen, deren Verbrauchs- und Emissionswerte im Ergebnis teilweise sehr viel niedriger angesetzt waren als nach dem nunmehr vorgeschriebenen realitätsnahen Messverfahren WLTP zu ermitteln sein werden. Laborwerte der alten Messverfahren brachten Ergebnisse hervor, in deren Folge sich Automobilhersteller gegenseitig mit immer niedrigeren Werten zu übertrumpfen versuchten. Das bisherigen Messverfahren NEFZ gilt seit 1992 und hatte sich zunehmend von einem realistischen Messverfahren entfernt. Das Nachsehen hatten die europäischen Finanzminister, deren Fahrzeugsteuern im Wesentlichen auf Verbrauch und Emission beruhen.
Autofahrer, die sich bisher über niedrigere KFZ-Steuern freuen durften, könnten mit einer Neuwagen-Zulassung nach dem 01.09.2018 zur Kasse gebeten werden. Der Verband der deutschen Automobilindustrie nennt offiziell eine Erhöhung der Normwerte von Verbrauch und Emission um gut 20%. Weil in den neuen Testzyklen u.a. auch realistischere Geschwindigkeiten zugrunde gelegt werden, sind hauptsächlich auf Sparsamkeit ausgerichtete kleinere Benzinmotoren betroffen. Vorsichtigen Schätzungen zufolge könnte die Berechnung der KFZ-Steuer nach dem 01.09.2018 für viele Neuwagenkunden um gut ein Drittel höher ausfallen.
Natürlich wird niemand annehmen, dass moderne Autos plötzlich größere Dreckschleudern sind als vor diesem Datum. Jeder musste in den vergangenen Jahren leidvoll zur Kenntnis nehmen, dass die im täglichen Fahrbetrieb ermittelten Werte so gut wie nie mit den in den Fahrzeugpapieren enthaltenen Werten übereinstimmten. Obwohl sich nominell und auf der Strasse kaum etwas ändert, wird es Automobilindustrie und -handel ab Herbst 2018 nicht leicht fallen, dem Neuwagenkäufer zu erklären, warum auf dem Papier plötzlich höhere Verbrauchs- und Emissionswerte angegeben werden, die zwar letztendlich realistischer sind aber zu höheren Steuern führen können.
Der Sparfuchs wird mit dem Kauf eines Neuwagens nach dem bisherigen Messverfahren NEFZ mit Euronorm 6b noch schnell ein Schnäppchen machen, denn diese Neuwagen dürfen noch bis zum 31.08.2018 zum alten Steuersatz zugelassen werden.
Die steuerlichen Auswirkungen des neuen Abgas-Messverfahren WLTP auf bestimmte Fahrzeuge beschreibt ein Artikel von Online Focus:
https://www.focus.de/auto/ratgeber/kosten/neues-wltp-testverfahren-steigende-kfz-steuer-durch-realitaetsnaehere-verbrauchswerte_id_9199145.html
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