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Aktuelle Lage zum Grenzverkehr und Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie

Das COVID-19-Virus hält Europa weiter auf Trab. Dänemark hat in diesem Zuge seit dem 11.01.2021 die Einreisebestimmungen wieder verschärft. So ist der Grenzübertritt zwar weiterhin möglich, da die Abholung eines Fahrzeugs einen anerkennungswürdigen Grund darstellt (Warenverkehr), seit neustem ist jedoch ein negativer COVID-19 Test bei der Einreise vorzulegen (PCR-Test oder Antigentest). Dabei werden abhängig vom Wohnsitz der einreisenden Person folgende Unterschiede gemacht:

Wohnsitz außerhalb Schleswig-Holsteins:
Bei Personen mit einem Wohnsitz außerhalb von Schleswig-Holstein ist für die Einreise nach Dänemark ein negativer COVID-19 Test (nicht älter als 24 Stunden), sowie ein anerkennungswürdiger Grund an der Grenze vorzulegen.

Wohnsitz innerhalb Schleswig-Holsteins:
Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein können mit triftigem Grund die Grenze überqueren, wenn ein negativer COVID-19 Test, der nicht älter als 7 Tage ist, vorgelegt werden kann. Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein können ohne triftigen Grund einreisen, wenn ein negativer Test vorgelegt wird der nicht älter als 24 Stunden ist.

Details zu den Bestimmungen finden Sie unter dem folgendem Link der dänischen Behörden:
https://coronasmitte.dk/en/entry-into-denmark

Weitere Informationen bietet auch das Auswärtige Amt auf dessen Internetseite unter folgendem Link an:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/daenemark-node/daenemarksicherheit/211724


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